Förderprogramm
the churchground project

Kirchen sind öffentliche Orte, an denen Menschen zusammenkommen. Viele Gemeinden sehen ihre Gebäude inzwischen nicht nur als Gotteshäuser oder Treffpunkte für die Gemeinde, sondern auch als zentrale Orte im Stadtviertel, die Identität stiften können. Das churchground project richtet den Blick auf die Zwischenräume rund um die Kirchen: Brachliegende Grundstücke, Grünflächen, die nur zur Abgrenzung dienen, Parkplätze, Treppen, Mauern und andere bauliche Grenzen. Es untersucht, wie diese Räume zwischen Kirche und Nachbarschaft gestaltet sind und wie sie zu Orten der Begegnung und des Aufenthalts werden könnten. Das Programm ist im Förderbereich Kirche der Stiftung angesiedelt.

Was soll das Projekt bewirken?
Es werden kreative, noch nicht umgesetzte Ideen gesucht, wie die Zwischen- und Übergangsräume zwischen kirchlichem Gelände und öffentlichem Raum gestaltet werden können. Das Ziel ist, durch künstlerische oder bauliche Maßnahmen – ob dauerhaft oder nur vorübergehend – das Potenzial dieser Freiflächen und Außenbereiche zu nutzen. Sie sollen zu sozialen und kulturellen Orten werden, die neue Nutzungen ermöglichen und von den Menschen im Quartier neu angeeignet werden können.
Wichtig ist, dass die vorgeschlagenen Interventionen ohne aufwendige Genehmigungsverfahren umsetzbar sind. Entscheidend bleibt, dass die Projekte die Verbindung zwischen Kirche und Nachbarschaft stärken und damit den diakonischen Auftrag der Kirche sichtbar machen.

Was beinhaltet die Förderung?
- Die Realisierung der drei Gewinner-Projekte wird mit bis zu 20.000 Euro der kassenwirksamen Gesamtkosten unterstützt.
- Die Gewinner-Projekte werden am 17.06.2026 im Rahmen eines gemeinsamen Kick-Off-Workshops vorgestellt.
Criteria
Die Jury bewertet die eingereichten Beiträge nach:
- Stärkung der Begegnungsfunktion und Aufenthaltsqualität auf den kirchlichen Freiflächen
- Verbesserung der Schnittstelle zwischen kirchlichem Grund und öffentlichem Raum
- gestalterische Qualität und Kreativität
- Bezug zur kirchlichen Identität und zum Charakter des Ortes
- Verbesserung der Nutzbarkeit der Freiflächen
- Nachhaltigkeit und Umsetzbarkeit der Idee
Order of Events
Auslobung
Start der Bewerbungsphase
19.01.2026
Info-Veranstaltung
28.03.2026 an der Evangelischen Akademie Bad Boll
Einsendeschluss der Bewerbung
Bewerbungen können bis zum 28.05.2026 über das Bewerbungsportal eingereicht werden.
Kick-Off-Workshop
Für die drei ausgewählten Projekte findet am 17.06.2026 im Diakonischen Werk Württemberg ein Workshop statt.
Projektrealisierung
Die Projekte müssen bis zum 30.10.2026 abgeschlossen sein.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital über die Bewerbungsseite der Berthold Leibinger Stiftung.

Application
Die Ausschreibung läuft bis zum 28. Mai 2026.
Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihrer Unterlagen das Bewerbungsformular.
If you have any further questions, please do not hesitate to contact us:
Wer kann sich bewerben?
Evangelische oder katholische Kirchengemeinden aus dem Verwaltungsbereich der Evangelischen Landeskirche Württemberg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart
oder:
Tandems aus Kirchengemeinde und freien Planungsbüros/Kunstschaffende
oder:
Tandems aus Kirchengemeinde mit Studierenden-Klassen/Gruppen
Förderfähig sind bei den Tandems ausschließlich die Kirchengemeinden.
Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden?
Ein erläuternder Text (max. 3.000 Zeichen), der die Bestandssituation der kirchlichen Immobilie/Freifläche beschreibt und die Idee des Entwurfs erklärt.
Darstellungen der Idee in Plakatform mit einer Auswahl an aussagekräftigen Abbildungen (Skizzen, Collagen, Pläne und/oder Visualisierungen)
Plakate als PDF – ein Plakat in DIN A0 oder 2 Plakate in DIN A3
Data Privacy
By submitting their application documents, participants agree to the conditions of participation. Legal recourse is excluded.
Fotos und Texte aus dem Bewerbungsprozess des Förderprogramms „the churchground project“ darf die Berthold Leibinger Stiftung auf ihrer Webseite und ihren Social-Media-Kanälen zeigen und für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch weiterverwenden, bearbeiten und verbreiten – auch durch beauftragte Dritte. Fotografien und Videoaufnahmen kann die Berthold Leibinger Stiftung auf ihrer Website oder in Druckerzeugnissen nutzen. Andernfalls müssen die Bewerbenden schriftlich bei der Berthold Leibinger Stiftung widersprechen.
Applicants agree to the purpose-related storage and forwarding of personal data and submitted documents as well as the further use of the data in address distribution lists. Further information can be found under: "Duty to provide information in accordance with Article 13 GDPR"
Duty to inform
Enclosed you will find the document "Information obligation pursuant to Article 13 GDPR".
The jury
Der Jury gehören an:
- Dr. Kerstin Renz, Evangelische Akademie Bad Boll
- Rainer Scheufele, Diakonisches Werk Württemberg e.V.
- Dr. Valerie Rehle, Stadtlücken e.V.
- Markus Wener, Berthold Leibinger Stiftung